Auftragsgeber Film & Fernsehen
Besondere Geschäftsbedingungen (AGB)
Unternehmensbereich: Entrümpelung Wien, Messie Entrümpelung, Hausräumung, Haushaltsauflösung, Wohnungsentrümpelung, Umzug
Fa. Rümpel-Moni e.U., Inhaber Monika Horvath, 2230 Gänserndorf (abgekürzt: F.r.m)
1. Beauftragung von Subunternehmen durch Rümpel-Moni
Rümpel-Moni behält sich das Recht vor, Subunternehmen für bestimmte Arbeiten zu beauftragen.
2. Leistungen
Rümpel-Moni führt sämtliche Arbeiten im Interesse des Auftraggebers mit der Sorgfalt einer ordentlichen Firma aus, gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. Zusätzlich zu vergüten sind Leistungen und Aufwendungen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren oder durch nachträgliche Auftragsänderungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden.
3. Sauberkeit des Arbeitsplatzes bei Entrümpelungen (Endreinigung)
Rümpel-Moni hinterlässt alle zu entrümpelnden Räumlichkeiten, Wohnungen und Flächen besenrein. Dies umfasst auch genutzte Bereiche wie Stiegenhäuser, Aufzüge und Straßenbereiche, die während der Arbeiten verwendet wurden.
4. Haftung von Rümpel-Moni
Rümpel-Moni haftet ausschließlich für Schäden, die während der Arbeiten durch das Team verursacht wurden und durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind.
5. Haftungsausschluss
Rümpel-Moni ist von der Haftung befreit, wenn Verlust, Beschädigung oder Fristüberschreitungen auf Umstände zurückzuführen sind, die auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht vermeidbar waren.
6. Rechte Dritter an Entrümpelungsgut
Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass das zu entrümpelnde Gut frei von Rechten Dritter ist. Für Verstöße gegen diese Verpflichtung übernimmt Rümpel-Moni keine Haftung.
7. Eigentumsübernahme und Haftung bei Räumungen
Mit Beginn der Räumung gehen alle zu entrümpelnden Gegenstände in das Eigentum von Rümpel-Moni über. Nachträgliche Ansprüche auf Inventar oder Eigentum sind ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt Rümpel-Moni keine Haftung für das Abhandenkommen von Schmuck, Edelmetallen, Urkunden oder sonstigen Wertgegenständen. Gegenstände, die nicht weiterverwendbar sind, werden in einer Abfallwirtschaft entsorgt und können nicht mehr zurückgefordert werden.
8. Arbeiten außerhalb der Vereinbarung
Die Mitarbeiter von Rümpel-Moni sind nicht verpflichtet, handwerkliche Arbeiten oder sonstige Tätigkeiten außerhalb der vereinbarten Leistungen auszuführen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
9. Zahlung, Anzahlung und Leistungen durch Dritte
Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, nach Abschluss der Arbeiten sofort in bar fällig.
Rümpel-Moni behält sich vor, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtbetrages vor Beginn der Arbeiten zu fordern, insbesondere für Leistungen Dritter (z. B. Containerdienste, Deponien, Subunternehmer). Bei mehrtägigen Projekten (z. B. größere Räumungen) können Abschlagszahlungen nach Arbeitsaufwand verlangt werden. Diese sind ebenfalls sofort in bar fällig.
10. Schadensmeldung
Offensichtliche Schäden sind vom Vertragspartner innerhalb von zwei Werktagen schriftlich per E-Mail an Rümpel-Moni zu melden. Rümpel-Moni wird den Schaden vor Ort begutachten und protokollieren. Das Protokoll wird der Versicherung zur weiteren Bearbeitung vorgelegt. Verdeckte Schäden müssen spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach Abschluss der Arbeiten gemeldet werden.
11. Haftungsausschluss bei Umzügen
Bei Umzügen übernimmt Rümpel-Moni keine Haftung für Schäden, Kratzer oder ähnliche Beeinträchtigungen, da kleinere Schäden während des Umzugs oft erst später erkennbar sind.
12. Vertragsauflösung – Stornogebühren
Bei Kündigung oder Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber gelten folgende Stornobedingungen:
- Bis zu 3 Tage vor Auftragsbeginn: 20 % der vereinbarten Summe werden als Stornogebühr eingefordert.
- Innerhalb von 3 Tagen vor Auftragsbeginn: 50 % der vereinbarten Summe.
- Innerhalb von 24 Stunden vor Auftragsbeginn: 100 % der vereinbarten Summe.